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Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis WeselDie Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet jede Kommune ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragten haben den Auftrag, Benachteiligungen von Frauen und Männern zu benennen, Verbesserungsvorschläge einzubringen und zu vertreten. Sie tragen auf kommunaler Ebene dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Der größte Teil dieser Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher sehen wir dort den Schwerpunkt unserer Arbeit und richten uns mit dieser Seite in erster Linie an Frauen. Männer in entsprechenden Lebenssituationen (Elternzeit, Teilzeitarbeit, Alleinerziehende etc.) finden hier aber auch die passenden Informationen und sind herzlich eingeladen, diese zu nutzen. Im Kreis Wesel gibt es dreizehn Gleichstellungsbeauftragte; zwölf sind in den Kommunen tätig, eine in der Kreisverwaltung. Wir, die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel greifen Themen auf, die Frauen und Mädchen betreffen
Grundlagen unserer Arbeit sind
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