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Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel 

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet jede Kommune ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die Gleichstellungsbeauftragten haben den Auftrag, Benachteiligungen von Frauen und Männern zu benennen, Verbesserungsvorschläge einzubringen und zu vertreten. Sie tragen auf kommunaler Ebene dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Der größte Teil dieser Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher sehen wir dort den Schwerpunkt unserer Arbeit und richten uns mit dieser Seite in erster Linie an Frauen. Männer in entsprechenden Lebenssituationen (Elternzeit, Teilzeitarbeit, Alleinerziehende etc.) finden hier aber auch die passenden Informationen und sind herzlich eingeladen, diese zu nutzen.

Im Kreis Wesel gibt es dreizehn Gleichstellungsbeauftragte; zwölf sind in den Kommunen tätig, eine in der Kreisverwaltung.






Wir, die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel greifen Themen auf, die Frauen und Mädchen betreffen

  • initiieren Angebote, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragruppenfoto Gleichstellungsbeauftragte Kgen
  • schaffen und unterstützen Frauennetzwerke
  • setzen uns für eine frauen- und kindergerechte Gemeinde bzw. Stadt ein
  • unterstützen Frauen und Mädchen dabei, beruflich und persönlich ihren eigenen Weg zu finden
  • bringen frauenrelevante Sichtweisen bei Vorhaben und Maßnahmen ein
  • setzen uns dafür ein, dass die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern berücksichtigt werden
  • treten für eine Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein
  • unterstützen Unternehmensgründungen von Frauen
  • erstellen Broschüren und Informationsmaterialien zu unterschiedlichen Themen

  Grundlagen unserer Arbeit sind

  • die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  • das Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  • der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)